Verwaltungsrat
Der Verwaltungsrat setzt sich gegenwärtig aus folgenden Mitgliedern zusammen:
Der Verwaltungsrat setzt sich gegenwärtig aus folgenden Mitgliedern zusammen:
Präsident des Verwaltungsrats
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Mitglied des Verwaltungsrats
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Mitglied des Verwaltungsrats
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Delegierter des Verwaltungsrats
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Kein Mitglied des Verwaltungsrats kann mehr als zehn zusätzliche Mandate wahrnehmen und zusätzlich nicht mehr als drei in börsenkotierten Unternehmen. Weitere Informationen sind in Art. 27 der Statutenersichtlich.
Der Verwaltungsrat besteht aus mindestens drei und höchstens neun Mitgliedern. Die Generalversammlung wählt die Mitglieder des Verwaltungsrats, dessen Präsidenten sowie die Mitglieder des Vergütungsausschusses, welche Mitglieder des Verwaltungsrats sein müssen, je einzeln für die Dauer bis und mit der nächsten ordentlichen Generalversammlung. Wiederwahl ist zulässig. Weitere Informationen sind in Art. 17 der Statuten ersichtlich.
Der Verwaltungsrat erfüllt die gesetzlich und statutarisch (vergleiche hierzu auch Art. 19 der Statuten) vorgeschriebenen Aufgaben. Er ist das oberste Exekutivorgan der Gesellschaft. Er erlässt Richtlinien und informiert sich regelmässig über den Geschäftsgang der Gruppengesellschaften. Der Verwaltungsrat prüft die Unternehmensziele und identifiziert Chancen und Risiken.
Die Gesellschaft hat einen Vergütungsausschuss eingesetzt, der aus Urs Ledermann (Vorsitz), Willy Hüppi und Sarah Meier-Bieri besteht. Nähere Details zu den Kompetenzen und Aufgaben des Vergütungsausschusses werden im Geschäftsbericht, in Art. 21 der Statuten sowie im Reglement des Vergütungsausschusses aufgeführt.
Ein separater Prüfungsausschuss besteht nicht.
Die Befugnisse sowie die Tätigkeiten des Verwaltungsrats sind im Organisationsreglement geregelt. Dieses definiert unter anderem die Kompetenzen zwischen Verwaltungsrat, Management und dem Vergütungsausschuss.
Unter der Leitung des Präsidenten des Verwaltungsrats kommt der gesamte Verwaltungsrat mindestens vierteljährlich in Sitzungen zusammen, um über aktuelle Traktanden zu beraten und abzustimmen. Die Sitzungsdauer beträgt dabei zwischen zwei und vier Stunden. Aufgrund der einfachen Struktur und der geringen Komplexität der poenina Gruppe ist die Anzahl und Dauer der Sitzungen angemessen. In der Regel nimmt neben den Verwaltungsräten auch der CFO als Gast an den Sitzungen und Telefonkonferenzen des Verwaltungsrats teil.